Informationen
für Ihren Besuch in der Max-Reger-Halle
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen für Ihren Aufenthalt in der Max-Reger-Halle.
An der Abendkasse können Sie für die jeweilige Veranstaltung noch verfügbare Tickets kaufen. Bitte beachten Sie, dass nur Barzahlung möglich ist. Hunde und andere Haustiere können leider nicht in die Max-Reger-Halle eingelassen werden.
Die Toiletten befinden Sie im Foyer UG und Foyer OG. Die Behindertentoilette und ein Baby-Wickelraum befinden sich im Foyer EG.
Natürlich ist die Max-Reger-Halle barrierefrei zugänglich. Im Foyer EG befindet sich eine Behindertentoilette sowie ein Baby-Wickelraum. Ein Aufzug bringt Sie zur Garderobe ins Foyer UG oder ins Obergeschoss zum Gustav-von-Schlör-Saal oder zu den Konferenzräumen.
Hausordnung
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Um Ihnen und uns einen angenehmen und sicheren Aufenthalt zu gewährleisten, lesen Sie deshalb bitte die nachfolgenden Hinweise, die Sie auch in unserer Hausordnung wiederfinden. Weitere rechtliche Hinweise finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzbestimmungen.
Die Hausordnung gilt für das gesamte Gebäude sowie das umliegende Gelände (Park, Parkplatz, Zuwege). Mit dem Betreten der Max-Reger-Halle bzw. des Geländes stimmen Sie der Hausordnung zu. Hier können Sie die Hausordnung als pdf herunterladen.
BESONDERE HINWEISE
Auszugsweise beachten Sie bitte insbesondere diese wichtigen Hinweise der Hausordnung
Generell ist den Anweisungen des Einlasspersonals, des Veranstalters und der Mitarbeiter der Max-Reger-Halle Folge zu leisten.
- Im Falle einer Panik könnten Mäntel, Jacken und Taschen in den Veranstaltungsräumen zu Stolperfallen werden und Leben gefährden. Daher gilt für alle Veranstaltungen Garderobenpflicht. D.h. Ihre Mäntel und Jacken sowie große Taschen und Rücksäcke sind an der Garderobe im Foyer UG abzugeben (Gebühr € 1).
- Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass Getränke und Speisen (eigene und in der Pause im Haus gekaufte) nicht in die Veranstaltungsräume hineingenommen werden dürfen.
- Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und haben nach Aufforderung die Versammlungsstätte zu verlassen. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Das gleiche gilt für jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder in sonstiger Weise gegen die berechtigten Interessen des Betreibers oder des Veranstalters verstößt. Diese Personen können ebenfalls von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und haben nach Aufforderung die Versammlungsstätte zu verlassen.
- Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht!